Sie möchten, dass nach Ihrem Tod alles in Ihrem Sinne geregelt wird?
Es reicht häufig nicht aus, nur ein Testament zu schreiben. Die Durchsetzung Ihrer Wünsche kann häufig nur durch eine konsequente Testamentsvollstreckung erreicht werden - damit alles so kommt, wie Sie es möchten.
Eine Testamentsvollstreckung bedeutet die abgesicherte Durchsetzung ihres letzten Willens – sei es, um Streit zwischen Angehörigen zu vermeiden, eine Behinderung oder fehlende Gesundheit von Angehörigen eine Bevollmächtigung ausschließen oder weil schlichtweg keine geeigneten Personen zur Verfügung stehen. Als Testamentsvollstrecker haben wir in der Vergangenheit viele unerlässliche Erfahrungen sammeln können. Ganz nach Ihren Wünschen kümmern wir uns um:
- Durchführung der Trauerfeier
- Schutz des Nachlasses vor unberechtigtem Zugriff durch Gläubiger, Familienangehörige oder Dritte
- Geordnete Übertragung von Unternehmensvermögen
- Abwicklung von Formalitäten
- Auszahlung von Versicherungsguthaben
- Treuhänderische Verwaltung des Nachlasses in Ihrem Sinne
- Erstellung von Erbschaftsteuer-Erklärungen und Zahlung etwaiger Steuern
Der Umfang richtet sich ganz nach der Vereinbarung mit Ihnen und kann unterschiedliche Formen haben. Wir informieren Sie gerne – sprechen Sie uns bitte hierzu an.